Kosten

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen bei einer Terminabsage durch Sie weniger als 24 Stunden im Voraus den Termin in Rechnung stellen muss, da ich ihn so kurzfristig nicht mehr an eine andere Person vergeben kann.  

Einzel- und PaarBeratung, Sucht- und KonsumBERATUNG

Für das Erstgespräch (60 min) verrechne ich CHF 90.00,  für die weiteren Sitzungen jeweils CHF 140.00 / 60 Minuten.  

Diese Behandlungen werden von der Krankenkasse nicht übernommen.

 

PSYCHOTHERAPIE:  KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE OBLIGATORISCHE KRANKENPFLEGEVERSICHERUNG (OKP)

Ich habe die Zulassung, als Psychotherapeutin im Kanton Aargau mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP (Grundversicherung) abzurechnen.  Voraussetzung ist die Zuweisung durch eine Ärztin/einen Arzt der Grundversicherung (Anordnung psychologische Psychotherapie, siehe "Downloads"). Je nachdem, welches Arztmodell Sie gewählt haben (z.B. HMO), sind besondere Schritte einzuhalten.

Bitte klären Sie die Modalitäten mit den zuständigen Fachpersonen vorher ab, damit keine unnötigen Kosten für Sie entstehen. 

 

Trotz der Kostenübernahme durch die OKP sind Ihrerseits Leistungen im Rahmen Ihrer Franchise der Grundversicherung sowie 10% einer jeden Rechnung (max. CHF 700.00) selber zu übernehmen.  

 



Für Aufträge durch Soziale Dienste, IV-Stellen oder andere Dritte

ist eine KOstengutsprache erforderlich.