Der Berufsverband ASP hat Vorgaben erlassen über die Tarifstruktur für Selbstzahlende, an denen ich mich orientiere.
Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie über geringere finanzielle Mittel verfügen, dann können wir eine Reduktion (Sozialtarif) prüfen.
Bei einer Terminabsage durch Sie weniger als 24 Stunden im Voraus muss ich den Termin vollumfänglich in Rechnung stellen, da ich ihn so kurzfristig nicht mehr an eine andere Person vergeben kann.
Dies betrifft sowohl Termine von Selbstzahlenden, aber auch Termine der Psychotherapie, da die Krankenkasse ausgefallene Sitzungen nicht vergütet.
Mein Stundenansatz beträgt CHF 170.00 / 60 Minuten für Selbstzahler.
Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen.
Ich habe die Zulassung, als Psychotherapeutin in den Kantonen Aargau und Sankt Gallen mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP (Grundversicherung) abzurechnen. Voraussetzung ist die Zuweisung durch eine Ärztin/einen Arzt der Grundversicherung (Anordnung psychologische Psychotherapie, siehe "Mein Angebot - Psychotherapie").
Je nachdem, welches Arztmodell Sie gewählt haben (z.B. HMO), sind besondere Schritte einzuhalten.
Bitte klären Sie die Modalitäten mit den zuständigen Fachpersonen bzw. Ihrer Krankenversicherung vorher ab, damit keine unnötigen Kosten für Sie entstehen.
Trotz der Kostenübernahme durch die OKP sind Ihrerseits Leistungen im Rahmen Ihrer Franchise der Grundversicherung sowie 10% einer jeden Rechnung (max. CHF 700.00) selber zu übernehmen.
Britta Christen - Lösungen Gestalten
Psychotherapie - Coaching - Beratung
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